Weltbuddhistentreffen in der neuen Grazer Stadthalle

Magazin 2002/4

Denkmalpflege und Neubauten

Denkmalgeschützte Bauten und auch andere wertvolle architektonische Einzelobjekte und Ensembles kommen nur dann optimal zur Wirkung, wenn auch ihr Umfeld entsprechend gestaltet ist. Der Ensembleschutz sieht auch die Erhaltung von Bauten vor, die für sich nicht zu den Highlights der Baukunst gehören, jedoch den notwendigen Rahmen für die wirklich wertvollen Bauten abgeben.

Besonders Europa, aber auch andere Hochkulturzonen unserer Erde definieren sich unter anderem ganz wesentlich aus ihrer Vielfalt an ortsspezifischen und nach Zeitepochen unterschiedlichen Baustilen. Denkmalpflege, Stadt- und Ortsbildpflege sind in Europa daher von besonderem Interesse und bedauerlicherweise sehr unterschiedlich geregelt. Auf diesem Gebiet wird in Zukunft noch viel an einer Vereinheitlichung der gesetzlichen Voraussetzungen gearbeitet werden müssen. Dies liegt im Interesse des Zusammenwachsens Europas und im Interesse von Denkmalen und Ensemblen.

In Österreich wurde vor einigen Jahren der Ensembleschutz im Nahbereich von Denkmalen beispielsweise aufgehoben, da der Ensembleschutz Sache der Orts- bzw. Stadtbildfplege ist. Dort, wo keine Schutzgebiete ausgewiesen sind, haben die Baugesetze nun die Aufgabe des Ensembleschutzes zu übernehmen. Leider liegt in Österreich der weitaus größte Teil des Baulandes nicht in solchen Schutzzonen. Daher müssen meist die örtlichen Bauämter die Aufgabe des Ensembleschutzes wahrnehmen. In den länderweise unterschiedlichen Baugesetzen in Österreich hat man auf die neue gesetzliche Situation reagiert, dass der Begriff „Ortsbild“ in vielen Paragraphen verankert wurde. Dennoch sind viele Beamte mit dieser neuen Aufgabe überfordert, was man an den unendlich vielen architektonischen Hässlichkeiten allgemein und auch im Umfeld von denkmalgeschützten Bauten leicht erkennen kann.

Daher sind – so glauben wir – Diskussionen zum Thema des Bauens im historisch wertvollen Umfeld und daraus resultierende allgemein gefasste Richtlinien für Neubauten wichtig. Der 6. internationale Altstadtkongress in Graz im kommenden Mai 2003 (siehe auch Seite 36) wird sich bekanntlich mit diesem Thema befassen. Wir werden dort unterschiedliche Standpunkte diskutieren und hoffen, am Ende der Veranstaltung oder nach dem Kongress als Resultat einen Anforderungskatalog formulieren zu können, der für Architekten und Planer, Bürgermeister und Bauämter, Denkmalpfleger und Ensemble-Sachverständige von Interesse ist.
Hasso Hohmann

Hasso Hohmann  S. 2
ÖSTERREICHISCHES KULTURFORUM IN NEW YORK

Redaktion/HH  S. 4
NEUE GRAZER STADTHALLE. WELTBUDDHISTENTREFFEN MIT 10.000 Besuchern

Heinz Tesar  S. 6
DRESDEN: HAUS AM ZWINGER

Hasso Hohmann  S. 7
BAUEN IM BESTAND

Redaktion  S. 8
NEUBAUTEN IN HISTORISCHER UMGEBUNG. BEISPIELE AUS DEM EUROPA-NOSTRA-ARCHIV IN GRAZ

Redaktion/Hasso Hohmann  S. 14
SCHLOSS SEGGAU. GESCHICKTE VERSCHRÄNKUNG VON ALT UND NEU

Redaktion/Hasso Hohmann  S. 16
SPEER DURCH DEN SPEER-BAU TREIBEN

Redaktion/Hasso Hohmann  S. 18
MARIAZELL – NEUE ARCHITEKTUR UND ÄLTERER BESTAND

Helmut Römer  S. 19
GESÄUSE – STEIL BERGAUF!

Hasso Hohmann  S. 20
STADTVISION WURDE WIRKLICHKEIT. DIE UNGLAUBLICHE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG VON BERNDORF

Wiltraud Resch  S. 24
THE POWER OF EXAMPLE. BRÜGGE: INTERNATIONALE KONFERENZ VON EUROPA NOSTRA 2002

REVITALISIERUNG IN DER STEIERMARK  S. 26

MOSAIK  S. 28

REZENSIONEN  S. 31

Sven Bardua  S. 38
ALLES NUR FASSADE. WOHNEN UND ARBEITEN IN EHEMALIGEN SPEICHERN

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