© 2022 Andreas Ledl / ISG
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IN RESTAURO: Denkmal- und Welterbeschutz
UNDER RESTORATION: Monument Conservation and World Heritage Protection
Tagungsband 2022
Das Internationale Städteforum in Graz – ISG und ICOMOS Austria ziehen nach dem gemeinsam veranstalteten erfolgreichen Symposium „In Restauro: Denkmal- und Welterbeschutz. Ganzheitliche Ansätze für einen zeitgemäßen Denkmalschutz“ und der Herausgabe des Tagungsbandes Bilanz.
Der Schlüsselsatz der die Notwendigkeit des ISG Symposiums zum Denkmal- und Welterbeschutz untermauerte, fiel im Vortrag von Andreas Kovar: „Es hat eigentlich niemand in der Politik etwas gegen die Stärkung des Denkmal- und Welterbeschutzes, aber es nimmt sich des Themas einfach niemand an.“
Diese Aussage muss uns angesichts der Probleme, die in Österreich bei der Denkmal-, Welterbe (Kultur- und Naturerbe)- und Baukulturerhaltung bestehen, aufrütteln: Denkmal- und Welterbeschutz liefern einen wesentlichen Beitrag zu Klima- und Ressourcenschonung, Qualifizierungsmaßnahmen für abkommende Handwerksberufe und sind generell der Nachhaltigkeit verpflichtet! Nur durch die Erhaltung des Gebäudebestandes und seine Aufwertung können wir angepeilte Klimaziele erreichen.
In der Bilanz der Vorträge von ExpertInnen aus den Niederlanden, der Schweiz, Tschechien, Deutschland und Österreich fällt folgendes auf:
- Die Umwandlung des passiven Denkmalrechts in einen aktiven Denkmalschutz, der das Handeln zur Erhaltung fördert und nicht die Veränderung der Denkmale in den Vordergrund stellt, ist dringend einzufordern, da der wertvolle Denkmalbestand in den letzten Jahrzehnten viele Verluste hinnehmen musste.
- Die steuerliche Begünstigung der Denkmalerhaltung wurde in mehreren Beiträgen aus den Nachbarländern angesprochen – u.a. in den Vorträgen der Referent:innen Sabine Ambrosius/Berlin, André Rehmsmeier/Ladenburg, Christine Schwind und Anna Maria Boll/Bad Kissingen. Alle Investitionen für die Denkmalerhaltung sind in Deutschland steuerlich absetzbar – das würde für Österreich zuerst die Abschaffung des Liebhaberei-Paragraphen bedeuten, der steuerrechtlich für Denkmalerhalter ein echter Hinderungsgrund für Investitionen ist.
- Denkmal- und Welterbeschutz sowie der für das Welterbe relevante Naturschutz sollten endlich verzahnt werden und müssen daher am gleichen Strang ziehen; Bund und Länder sollten entsprechende verpflichtende Vereinbarungen und Regelungen treffen, nur so kann der Artikel 4 der Welterbekonvention – die Erhaltungspflicht der Welterbestätten – wirksam umgesetzt werden.
- Umgebungs- und Ensembleschutz – wie er z.B. im niederländlischen Kulturerbeschutz vorhanden ist und wie nun im Beitrag von Frank Altenburg/NL nachzulesen ist – sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Denkmal- und Welterbeschutz; die Erhaltungspflicht des Welterbes ist ohne Umgebungs- und Ensembleschutz nicht realisierbar.
- Die Beiträge zeigen auch deutlich auf, dass die Raumordnungs- und Baugesetze der Länder den Schutz des baukulturellen Erbes und des Welterbes aufgreifen müssen, um jene Ansprüche zu erfüllen, die wir mit der Ratifizierung der Welterbekonvention durch das österr. Parlament eingegangen sind.
Für alle genannten Themen gibt es in europäischen Nachbarländern bereits sehr erfolgreiche Gesetze und Rahmenbedingungen, die Sie in diesem Tagungsband in Deutsch und Englisch nachlesen können.