Denkmalschutz für die Terrassenhaussiedlung!

Ein gutes Beispiel für den Schutz des Brutalismus in Österreich!

Die Terrassenhaussiedlung im Grazer Stadtbezirk Sankt Peter ist ein herausragendes Beispiel für den Wohnungsbau der Nachkriegsmoderne und die Architektur des Brutalismus in Österreich. Ausführendes Architekturbüro der Siedlung war die „Werkgruppe Graz“, die von 1959 bis 1989 in Graz tätig war. Mit der Terrassenhaussiedlung, die 1965 geplant und zwischen 1972 und 1978 errichtet wurde, sorgte sie für Innovation im Österreichischen Wohnbau. Die Anlage ist strukturalistisch aufgebaut und nimmt Bedacht auf den aktiven sozialen Wohnzweck. Die Ausdrucksform der Nutzung spiegelt sich in der Gliederung wider. Das Planungskonzept ermöglichte den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern eine individuelle Gestaltungsfreiheit. Die Terrassenhaussiedlung ist nahezu zur Gänze im Original erhalten.

Das Bundesdenkmalamt berichtet auf seiner Homepage, dass das Unterschutzstellungsverfahren abgeschlossen und die Terrassenhaussiedlung nun denkmalgeschützt ist! Bravo!

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