20. Österreichische Welterbestätten-Konferenz
Die UNESCO Welterbestadt Stadt Graz und Schloss Eggenberg sind Gastgeber für die österreichischen Welterbestätten
Die diesjährige 20. Österreichische Welterbestätten-Konferenz, die in der Welterbestätte „Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg“ stattfinden wird, setzt sich auch heuer mit zentralen Fragen der komplexen Querschnittsmaterie des UNESCO-Welterbes auseinander: Wie kann das Welterbe am besten in Verwaltungsabläufe eingebettet werden und dadurch dessen Erhalt bestmöglich sichergestellt werden? Welche Herausforderungen bringt der urbane Raum beim Erhalt des Welterbes mit sich? Wie kann das Thema der erneuerbaren Energien im Kontext des Kulturerbes sensibel behandelt und umgesetzt werden? Und wie lassen sich Instandhaltung und -setzung mit Blick auf Authentizität und Materialität bestmöglich realisieren?
Über das Format
Seit 20 Jahren stellt die Österreichische Welterbestätten-Konferenz das wichtigste Forum im Kontext der UNESCO-Welterbekonvention in Österreich dar und bringt – auf Initiative der Österreichischen UNESCO-Kommission – Welterbe-Manager*innen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie akademische Expert*innen zusammen, um die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene zu unterstützen und voranzutreiben. Im Zentrum stehen dabei Austausch und Kooperation, sowie die regelmäßige Kommunikation zwischen jenen Akteur*innen, die Verantwortung für den Schutz, das Management und die Weitergabe des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellen Wert tragen. Dabei kommen sowohl österreichische als auch internationale Perspektiven im Rahmen von Fachvorträgen, Diskussionsrunden oder Begehungen zu Wort.
Über das UNESCO-Welterbe
Die UNESCO-Welterbekonvention (UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt) stellt seit 1972 das wichtigste internationale Rechtsinstrument zum Schutz der global bedeutenden Kultur- und Naturstätten dar. Ihr Erhalt und ihre Weitergabe an kommende Generationen ist die wesentliche Zielsetzung, der sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen dieses völkerrechtlichen Vertrages verschrieben hat. Mit 192 Unterzeichnerstaaten und aktuell 1.248 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste handelt es sich um eines der umfangreichsten globalen Übereinkommen.
Im Zentrum stehen dabei die Einbindung lokaler Gemeinschaften ebenso wie Fragen der Nachhaltigkeit oder der sensiblen Entwicklung unter Berücksichtigung des einzigartigen und erhaltenswerten Kultur- und Naturerbes.
Über das Welterbe in Österreich
Die Republik Österreich hat die Welterbekonvention 1992 ratifiziert und sich damit den Zielsetzungen des Übereinkommens verpflichtet. In Folge dessen wurde die Welterbekonvention in Bundesrecht überführt. Aktuell ist Österreich als Vertragsstaat mit 12 (teils transnationalen) Welterbestätten auf der UNESCO-Welterbeliste vertreten:
- Schloss und Gärten von Schönbrunn
- Historisches Zentrum der Stadt Salzburg
- Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut
- Semmeringeisenbahn
- Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg
- Kulturlandschaft Wachau; Historisches Zentrum von Wien
- Kulturlandschaft Fertö-Neusiedler See
- Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
- Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
- Great Spa Towns of Europe (mit Baden bei Wien)
- Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes (Westlicher Abschnitt)
Die Umsetzung der Welterbekonvention, die in der Verantwortung der gesamten Republik und setzt die Zusammenarbeit einer Vielzahl an Institutionen, Behörden und Stakeholdern voraus, darunter die für Kultur und Umwelt zuständigen Bundesministerien, das Bundesdenkmalamt, die Österreichische UNESCO-Kommission, die Bundesländer und Gemeinden sowie akademische Institutionen und Expert*innen sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen.

